E-Book Ratgeber Mietvertrag


Alles was Sie zum Thema Mietvertrag wissen müssen

Veröffentlicht: 08/12/2015
Genre:
Mietvertrag
Editionen:Dateiformat: PDF
Seiten: 21

Knapp 60 Prozent aller Deutschen wohnen zur Miete. Im europäischen Vergleich belegen wir damit mit einigem Abstand den Spitzenplatz. Um ein Mietverhältnis abzuschließen, darf natürlich ein Mietvertrag nicht fehlen.

Dieser wird in den meisten Fällen schriftlich geschlossen. Das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch ratsam.

Das erste Kapitel unseres Ratgebers zum Thema Mietrecht und Mietvertrag erklärt, welche Vertrags-Bestandteile notwendig sind und worauf dabei zu achten ist.

Neben grundsätzlichen Dingen, wie zum Beispiel der Wohnungsgröße, wird dabei auch auf mögliche Stolperfallen und Probleme eingegangen. Unter anderem werden hier versteckte Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen angesprochen.

Das zweite Kapitel unseres Mietrecht E-Books beschäftigt sich mit mit einigen weit verbreiteten Irrtümern und Fragen rund um das Mietverhältnis. Unter anderem erhält der Leser Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Wer muss die Provision des Maklers zahlen?
  • In welchen Fällen darf die Miete gekürzt werden?
  • Was ist bei einer Kündigung seitens des Mieters zu beachten?
  • Was kann man gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs tun?
  • Muss man die Wände des Mietobjekts vor dem Auszug streichen?

Zum Abschluss geht der Ratgeber schließlich noch auf die Frage, wann und unter welchen Umständen der Vermieter die Wohnung betreten darf, ein.

Wer sich vor dem Abschluss eines Mietvertrages, oder auch danach, über seine Rechte und Pflichten informieren möchte, erhält in unserem E-Book zum Thema Mietrecht einen guten und hilfreichen Überblick.

Downloadlink zum E-Book hier anfordern:

Wir stellen Ihnen unser E-Book kostenlos zum Download zur Verfügung. einfach zu unserem Newsletter anmelden. Wir schicken Ihnen automatisch per E-Mail den Downloadlink zu.








Auszug:

Darf der Vermieter unangekündigt die Wohnung betreten?

Sehr häufig müssen sich deutsche Gerichte mit Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter auseinandersetzen. Nicht selten liegt dies daran, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten nur unzureichend kennen. Wenn Sie der Vermieter darum bittet, die Wohnung betreten zu dürfen, so müssen Sie dem nicht unbedingt nachkommen. Es gibt nur wenige Ausnahmesituationen, in denen der Vermieter die Mietwohnung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung betreten darf.

Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie verletzt in der Wohnung liegen oder Sie hätten das Badewasser einlaufen lassen und hätten dies vergessen und die Wohnung verlassen. Das Wasser würde also unaufhaltbar weiter überlaufen. Aber grundsätzlich gilt ganz klar: der Vermieter kann die Wohnung ausschließlich mit Ihrer Zustimmung betreten. Sie haben hier das so genannte Hausrecht oder auch als Nutzungsrecht bezeichnet.

WEITERLESEN »

Setzt der Vermieter sich darüber hinweg und betritt ohne Ankündigung und noch schlimmer ohne Ihre Zustimmung die Wohnung, so mach er sich strafbar. Es handelt sich hierbei dann um einen Hausfriedensbruch. In einem solchen Fall hätten Sie sogar das Recht die Mietwohnung fristlos zu kündigen. Wenn Sie in eine solche Situation geraten, in der Ihr Vermieter einfach und unangekündigt die Wohnung betritt, dann fordern Sie ihn dazu auf, die Wohnung umgehend zu verlassen.

Besichtigung zum Zwecke der Neuvermietung

Wenn der Vermieter seine Wohnung veräußern möchte, oder der Mieter zieht aus und der Vermieter möchte Besichtigungstermine durchführen, so hat der Vermieter ein Recht auf Besichtigung. Doch auch hier gilt: eine Besichtigung ist nur unter angemessen früher Ankündigung und nicht ohne Absprache mit dem aktuellen Mieter möglich. Der Vermieter muss außerdem der Grund des Besichtigungswunsches nennen und Ihnen ausreichend Zeit geben, damit Sie sich auf den Termin einstellen können.

In der Regel muss ein Berufstätiger zunächst einmal einige organisatorische Dinge erledigen, um an dem Termin anwesend sein zu können. Eine gesunde Zeitspanne zur Organisation sind hier etwa drei bis vier Tage. Wenn Sie in diesem Zeitraum eine Organisation nicht schaffen, so darf der Vermieter trotzdem nicht einfach die Wohnung betreten. Allerdings müssen Sie dann für alternative Terminvorschläge sorgen.

Verkleinern
0 User (0 Stimmen)
Aktualität0
Lesbarkeit0
Ausführlichkeit0
Was unsere User sagen ... Hier abstimmen
Sort by:

Geben Sie eine erste Bewertung ab.

User Avatar

Show more
{{ pageNumber+1 }}
Hier abstimmen


agentex-ok